Panorama

"Verstörender Tiktok-Trend" Berliner Senat warnt Schulen vor Fake-News zu "National Rape Day"

00:00
Diese Audioversion wurde künstlich generiert. Mehr Infos | Feedback senden
Schüler sollen ernst genommen werden und Lehrer handlungssicher sein, mahnt die Senatsbildungsverwaltung.

Schüler sollen ernst genommen werden und Lehrer handlungssicher sein, mahnt die Senatsbildungsverwaltung.

(Foto: picture alliance/dpa)

Junge Frauen und Mädchen anzufassen und zu belästigen, werde am morgigen Mittwoch nicht bestraft - diese Behauptung werde derzeit über Tiktok verbreitet, warnt der Berliner Senat Hunderte Schulen in der Hauptstadt. Die Verwaltung ruft die Lehrkräfte eindringlich auf, wachsam zu sein.

Berlins Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch hat die Schulen vor Falschinformationen aus dem Internet zum Thema sexuelle Belästigung von Mädchen und Jugendlichen am morgigen Mittwoch gewarnt. Es gebe einen "verstörenden Tiktok-Trend", der als "National Rape Day" (Nationaler Vergewaltigungstag) bekannt sei und am 24. April auf die Schulen Auswirkungen haben könnte, schrieb die CDU-Politikerin in einem Brief an die rund 800 Berliner Schulen.

Zum ersten Mal sei 2021 über ein Tiktok-Video aufgefordert worden, am 24. April junge Frauen und Mädchen anzufassen und zu belästigen, weil diese Handlungen an diesem Tag angeblich nicht bestraft würden, heißt es in dem Brief. Zwar sei das Video gelöscht und die Behauptung bereits damals als Falschmeldung enttarnt worden, das Thema halte sich jedoch hartnäckig. "Aktuell wird diese Falschmeldung erneut vermehrt von Tiktok-Nutzern aufgegriffen und findet u.a. in Chats Verbreitung an Schulen."

Mehr zum Thema

Günther-Wünsch forderte die Schulen auf, im Lehrerkollegium ein Bewusstsein für diese Form von Fake News im Internet zu schaffen. Schüler, die das Thema ansprächen, sollten ernst genommen werden. Lehrer sollen bei dem Thema sexuelle Übergriffe aufmerksam und handlungssicher sein. "Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung sind Straftaten nach Paragraf 177 StGB, die unmittelbar zur Anzeige gebracht werden müssen. Dies gilt auch für das Verbreiten von Inhalten, die zu rechtswidrigen Taten auffordern."

Von der Senatsbildungsverwaltung hieß es weiter, das Thema sei aktuell an einzelnen Schulen von Schülern angesprochen worden. Man wolle mit dem Brief vorsorglich darauf hinweisen.

Quelle: ntv.de, jwu/dpa

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen