Panorama

Grausige Entdeckung im Herbst Männer nach Fund von zerstückelter Leiche verurteilt

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Einer der jetzt Verurteilten wartet Anfang des Monats im Stralsunder Landgericht auf den Beginn des Prozesses.

Einer der jetzt Verurteilten wartet Anfang des Monats im Stralsunder Landgericht auf den Beginn des Prozesses.

(Foto: dpa)

In Greifswald verletzt ein heute 28-Jähriger im Streit einen anderen Mann, das Opfer stirbt wenig später. Zusammen mit einem Freund zerteilt er anschließend die Leiche. Die Täter müssen nun mehrere Jahre ins Gefängnis. Als Beweis dienen im Prozess auch Sprachnachrichten.

Nach dem Fund einer zerstückelten Leiche in einer Greifswalder Wohnung im vorigen Herbst sind zwei 28-Jährige zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Das Landgericht Stralsund sah es als erwiesen an, dass einer der beiden Männer zunächst mit dem 38-jährigen Opfer Alkohol getrunken, ihn dann im Streit verletzt und den Körper des wenig später Verstorbenen zerteilt hat.

Laut Urteilsbegründung war der Mitangeklagte an der Zerteilung zumindest beteiligt. Der Hauptangeklagte wurde wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu fünf Jahren Haft verurteilt. Er hatte die Vorwürfe teils eingeräumt. Das Gericht glaubte ihm aber nicht, dass er das Opfer nur einmal geschlagen habe. Der nun Verurteilte hatte beteuert, der 38-Jährige sei nach einem Sturz im Bad in der Nacht gestorben.

Die Leiche habe er gemeinsam mit dem ebenso angeklagten Freund zerteilt. Das hatte der Mitangeklagte bestritten. Das Gericht stellte aber zumindest eine Mitwirkung fest. Er wurde wegen versuchter Strafvereitelung zu drei Jahren Haft verurteilt. Im Verfahren wurden Sprachnachrichten des deutlich hörbar überforderten Angeklagten abgespielt. Die beiden Verurteilten hatten einen Bekannten kontaktiert, der beim Abtransport der Leiche helfen sollte.

Unter anderem die Freundin des Bekannten hatte laut Gericht die Polizei verständigt. Vom Vorwurf der Störung der Totenruhe wurden beide Männer freigesprochen. Dazu hätte laut Gericht die Absicht nachgewiesen werden müssen, das Opfer auch nach dessen Tod noch herabzuwürdigen. Im vorliegenden Fall sei es hingegen vermutlich maßgeblich um die Beseitigung des Körpers gegangen. Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig.

Quelle: ntv.de, lar/dpa

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