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Am Finanzamt vorbei Steuerfrei schenken: Freibeträge sinnvoll ausnutzen

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Könnte mal drüber nachgedacht werden ...

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(Foto: imago/Panthermedia)

Bis zu 400.000 Euro können Eltern ihren Kindern alle zehn Jahre vermachen. Wer eine Immobilie besitzt, kann dem Nachwuchs daher einen Gefallen tun, wenn der Übertrag frühzeitig erfolgt.

Wer seine Immobilie früh zu Lebzeiten an die nachfolgende Generation überträgt, kann dem Nachwuchs unter Umständen Schenkung- oder Erbschaftsteuer ersparen. Aus dem Familienheim müssen Eltern trotz Eigentumsübergangs nicht ausziehen. Vereinbaren sie mit den Bedachten ein Wohnungsrecht, können sie mietfrei bis zum Ende ihres Lebens darin wohnen bleiben. Darauf weist die Notarkammer Celle hin.

Der Clou: Eltern können ihren Kindern Vermögenswerte im Umfang von bis zu 400.000 Euro schenken, ohne dass darauf Steuern anfallen. Dieser Freibetrag kann alle zehn Jahre neu ausgeschöpft werden. Reicht der Freibetrag also für den Übertrag der Immobilie aus, können zehn Jahre später auch Bargeld und andere Vermögenswerte im Umfang von bis zu 400.000 Euro steuerfrei übergeben werden - oder nach dem Tod vererbt werden, ohne dass dafür Steuern gezahlt werden müssen.

Wohnungsrecht schmälert Immobilienwert

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Gut zu wissen: Weil das Wohnungsrecht den Eltern zusichert, in ihrem Zuhause zu bleiben, obwohl sie nicht mehr Eigentümer sind, schmälert das den Wert der Immobilie. Sie kann also durchaus auch mehr als 400.000 Euro Wert sein, ohne dass Steuern für die Schenkung anfallen. Dabei gilt grundsätzlich: Je jünger die Schenkenden sind, desto größer ist der Wert des Wohnrechts und umso größer der Unterschied zwischen tatsächlichem und steuerlich relevantem Immobilienwert.

Wie hoch der Wert des Wohnrechts ist, berechnet ein Notar anhand des Wertgutachtens für die Immobilie, teilt das Ratgeberportal "Finanztip" mit. Verbraucherinnen und Verbraucher können das aber auch grob selbst überschlagen. Dafür multiplizieren sie die mit der Immobilie erzielbare Jahresmiete mit dem sogenannten Kapitalwertfaktor, den das Bundesfinanzministerium in Tabellenform veröffentlicht: je geringer die verbleibende Lebenserwartung, desto geringer der Faktor - und desto niedriger der Wert des Wohnrechts.

Quelle: ntv.de, awi/dpa

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