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Bußgelder bis zu 50.000 Euro Vorsicht vor hohen Strafen: Diese Pflanzen gehören nicht in den Garten

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Der japanischer Staudenknöterich ist ein  wahrer Zerstörer, der sogar durch Beton wachsen und Fundamente beschädigen kann.

Der japanischer Staudenknöterich ist ein wahrer Zerstörer, der sogar durch Beton wachsen und Fundamente beschädigen kann.

(Foto: IMAGO/Gottfried Czepluch)

Dieser Tage ist Vielfalt gefragt. Doch was gesellschaftlich propagiert wird, lässt sich nicht 1:1 auf den heimischen Grund und Boden übertragen. Denn invasive Pflanzenarten haben hierzulande nichts zu suchen - ansonsten kann es teuer werden.

Der Frühling ist die perfekte Zeit, um den Garten neu zu beleben, kann aber auch teuer werden. In Deutschland und der gesamten EU gibt es strenge Regeln gegen invasive Pflanzenarten, die nicht nur die heimische Flora und Fauna bedrohen, sondern auch den Geldbeutel strapazieren können. Wer unerlaubt solche Arten pflanzt, riskiert laut Bundesnaturschutzgesetz Strafen bis zu 50.000 Euro.

Warum sind manche Pflanzen überhaupt verboten?

Invasive Arten haben die unangenehme Eigenschaft, sich massiv auszubreiten und einheimische Pflanzen zu verdrängen. Das führt zu einer Destabilisierung der Ökosysteme, beeinträchtigt die Biodiversität und kann erhebliche ökonomische Schäden nach sich ziehen. Diese Pflanzen passen sich oft so gut an neue Umgebungen an, dass sie ohne natürliche Feinde überhandnehmen und immense Kontrollkosten verursachen.

Hier sind ein paar der "schlimmsten Finger", die auf der Schwarzen Liste stehen:

  • Götterbaum (Ailanthus altissima): Auch bekannt als Himmelsbaum, wurde dieser Baum wegen seiner Fähigkeit, lokale Arten zu verdrängen und toxische Chemikalien zu produzieren, die das Wachstum anderer Pflanzen hemmen, verbannt.
  • Gemeine Seidenpflanze (Asclepias syriaca): Diese aus Nordamerika stammende Pflanze ist besonders hartnäckig und breitet sich stark aus, was lokale Arten verdrängt.
  • Karolina-Haarnixe (Cabomba caroliniana): Sie sieht im Aquarium vielleicht hübsch aus, aber in heimischen Gewässern wird sie schnell zum Problem, da sie einheimische Wasserpflanzen verdrängt und Gewässerökologien stört.
  • Riesenbärenklau (Heracleum mantegazzianum): Diese Art kann schwere Hautirritationen verursachen und überwuchert rasch einheimische Pflanzen.
  • Drüsiges Springkraut (Impatiens glandulifera): Ursprünglich aus dem Himalaya, breitet es sich entlang von Flussufern aus und verdrängt einheimische Arten.

Auch die folgenden Arten sollten Sie meiden:

  • Japanischer Staudenknöterich (Fallopia japonica): Ein wahrer Zerstörer, der sogar durch Beton wachsen und Fundamente beschädigen kann.
  • Wasserhyazinthe (Eichhornia crassipes): Bildet dicke Matten auf dem Wasser, die das ökologische Gleichgewicht empfindlich stören.
  • Persischer Bärenklau (Heracleum persicum): Noch nicht in Deutschland verbreitet, aber auf der EU-Liste, um eine zukünftige Ausbreitung zu verhindern.

Was tun, wenn man illegale Pflanzen im Garten hat?

Sollte es zu einer ungewollten Verbreitung kommen, ist schnelles Handeln gefragt. Die Pflanzen sollten umgehend und fachgerecht entfernt werden. Und überlegen Sie sich zweimal, woher Ihre Pflanzen stammen, besonders wenn Sie online oder im Ausland bestellen. Zur Sicherheit können die lateinischen Namen abgeglichen werden.

Falls Pflanzen aus der verbotenen Liste des Naturschutzbundes Deutschland (NABU) in Ihrem Garten wachsen, ist es zwar unwahrscheinlich, dass Sie sofort mit einem Bußgeld belegt werden, aber entdeckt werden sollten sie dennoch nicht. Entdeckt jemand diese Pflanzen, müssen Sie sie entfernen; die Kosten dafür werden nicht erstattet. Obacht, es kann sein, dass Sie diese Pflanzen schon vor der Erweiterung der Liste 2015 gepflanzt und diese sich unbemerkt gehalten haben.

Einschränkungen und lokale Vorschriften für Kleingärtner

Neben den EU-weiten Verboten gibt es zusätzliche Einschränkungen für Kleingärtner, die in den jeweiligen Kleingartenverordnungen der Bundesländer festgelegt sind. Jeder Gartenverein ist verpflichtet, diese Regelungen durchzusetzen.

Der Landesverband Sachsen der Kleingärtner zum Beispiel hat eine umfassende Liste verbotener Pflanzen veröffentlicht, die nicht nur invasive Arten umfasst, sondern auch solche, die übermäßig wachsen, wie Bambus und Chinaschilf. Weiterhin sind Pflanzen, die Krankheiten wie Feuerbrand und Johannisbeer-Säulenrost übertragen, verboten sowie das stark allergieauslösende Beifußblättrige Traubenkraut, auch bekannt als Ambrosia.

Bei Unsicherheiten empfiehlt es sich, einen Blick in die Kleingartenverordnung Ihres Bundeslandes zu werfen oder den Rat des Gartenvereinsvorstands einzuholen.

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Sonderfall Betäubungsmittel

Darüber hinaus gibt es Pflanzenarten, die aufgrund des Betäubungsmittelgesetzes (BTMG) relevant sind, weil aus ihnen Drogen hergestellt werden können. Dazu gehört der Anbau von Pflanzen wie Schlafmohn, Cocastrauch oder Azteken-Salbei, der den meisten Hobbygärtnern wahrscheinlich bekannt ist. Seit dem 1. April ist der Anbau von bis zu drei weiblichen Cannabis-Pflanzen pro Person unter neuen gesetzlichen Regelungen straffrei.

Quelle: ntv.de

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