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"Was ist das für ein Racheakt?" Gina-Lisa Lohfink begegnet vor Gericht ihrem Ex

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Wenn Gina-Lisa Lohfink gerade mal nicht mit ihrem Liebesleben Schlagzeilen macht, dann vielleicht mit einem Prozess. So trifft sie nun vor dem Landgericht Frankfurt auf einen ihrer Ex-Lover. Er fordert von ihr eine hohe Summe, die er ihr dereinst nur geliehen haben will. Sie sieht das aber anders.

Was die Liebe angeht, kommt es Gina-Lisa Lohfink nicht auf das Geschlecht an. So standen in ihrer jüngsten Reality-TV-Show "Bei Gina-Lisa läuten die Hochzeitsglocken" dann zum Schluss auch ein Mann und eine Frau zur Auswahl - ehe die 37-Jährige letztendlich beiden ein Korb gab. Vor Kurzem machten dann Meldungen die Runde, dass sie anderweitig fündig geworden sei und ihr Herz aktuell einer Frau gehöre.

Bei der Ex-Liebschaft, der Lohfink nun am Donnerstagmorgen vor dem Landgericht Frankfurt begegnete, handelt es sich dagegen definitiv um einen Mann. Sein Name: Christopher E., Besitzer eines Heiz- und Sanitärbetriebs und in Immobilien tätig. Mit ihm soll Lohfink eine längere Zeit still und heimlich zusammen gewesen sein, ehe sich die beiden Ende 2021 trennten.

Und worum geht es, wenn sich zwei Ex-Verliebte plötzlich wieder vor Gericht begegnen? Ums Geld natürlich. Genau genommen um 22.243,62 Euro plus Zinsen. Diese Summe will Christopher E. nämlich Lohfink "geliehen" haben, um eine offene Restsumme für ihren Mercedes-AMG C63 zu begleichen. Jetzt will er sie zurück. Lohfink dagegen hat die finanzielle Unterstützung wohl eher unter der Kategorie "Geschenk" verbucht.

"Gemein und unfair"

Das machte sie auch in ihrer Aussage vor Gericht deutlich. "Ich wünsche dem Chris nichts Schlechtes, er ist ein guter Mensch", sagte sie da laut RTL-Reportern, die den Prozess in Frankfurt verfolgt haben. Und weiter: "Wenn man in einer Beziehung ist, dann hilft man sich. Besonders wenn einer mehr Geld hat als der andere."

Ähnliche Dinge sagte sie auch vor dem Gerichtsgebäude ins RTL-Mikro: "Es ist schön, wenn man einen Partner hat, der einen unterstützt. Er hat mir geholfen, meine Rechnungen zu bezahlen, mir tolle Handtaschen gekauft, mich zu teuren Luxusurlauben eingeladen und mir geholfen, mein Auto abzubezahlen. Das ist lieb und ich habe mich tausendmal bedankt. Er hätte es nicht machen müssen, ich habe ihm nicht die Pistole an den Kopf gehalten." Lohfink beteuerte: "Das hat er ja aus Liebe gemacht. Und jetzt, wo Schluss ist, will er es wieder zurückhaben, das ist doch gemein und unfair. Was ist das für ein Racheakt?"

Auch Lohfinks Anwalt Burkhard Benecken blickte der Gerichtsverhandlung optimistisch entgegen: "Was auffällig ist, es geht ja um 22.000 Euro. Der Kläger gibt sich als erfahrener Geschäftsmann aus, aber macht keinen schriftlichen Vertrag bei einer solchen Summe. Das spricht entscheidend gegen ihn und deshalb glaube ich, haben wir durchaus gute Chancen, den Prozess zu gewinnen."

Bekannter soll mitgehört haben

Gegenüber der "Bild"-Zeitung drohte Benecken sogar damit, den Spieß umzudrehen: "Strafrechtlich kann es für ihren Ex-Partner noch heikel werden: Nach der Trennung eine Schenkung in ein angebliches Darlehen umzudeuten und in einem Zivilverfahren zurückzufordern, ist meines Erachtens nicht nur lebensfremd, sondern möglicherweise ein Prozessbetrug."

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Christopher E. beharrt jedoch darauf, dass er nie beabsichtigt habe, Lohfink das Geld einfach so zu überlassen. Ihm zufolge gibt es einen Bekannten, der dies bezeugen könne, da er das entscheidende Gespräch über den Geldtransfer mitgehört habe.

Am ersten Prozesstag gab es noch keine Einigung in dem Fall. Deshalb soll die Verhandlung nun am 23. Mai fortgesetzt werden. Nicht der letzte Termin, zu dem Lohfink in nächster Zeit vor Gericht erscheinen muss. So soll sie sich bereits am 8. Mai vor dem Amtsgericht Langen unter anderem wegen "Fahren ohne Fahrerlaubnis und Trunkenheit im Straßenverkehr" verantworten. Und dann ist da auch noch die Sache mit dem Mercedes-AMG, den sie inzwischen wieder verkauft hat. Hier lautet der Vorwurf, der Tachostand sei manipuliert worden, ehe das Auto den Besitzer wechselte.

Quelle: ntv.de, vpr

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